Fassung 1
Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen
Verantwortlich für die Verarbeitung ist ASKÖ Linz-Urfahr, Ontlstraße 8, 4040 Linz, ZVR-Zahl 616881508, erreichbar unter office@hcurfahr.at.
Im Vereinsleben entstehen Foto- und Videoaufnahmen: beim Training, bei Wettkämpfen, bei Vereinsveranstaltungen. Wir möchten damit über den Verein berichten. Dafür brauchen wir deine Einwilligung, und du entscheidest für jeden Verwendungszweck einzeln.
Die Einwilligung ist freiwillig. Wenn du sie nicht erteilst, entstehen dir keine Nachteile: die Teilnahme am Training, an Wettkämpfen und am Vereinsleben ist davon unabhängig.
Du kannst jederzeit widerrufen, ganz oder für einzelne Zwecke, ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteil. Der Widerruf ist so einfach wie die Erteilung: im Mitgliederportal unter „Einwilligungen" oder mit einer Nachricht an office@hcurfahr.at. Ab dem Widerruf verwenden wir die Aufnahmen für den betroffenen Zweck nicht mehr. Veröffentlichungen, die davor rechtmäßig erfolgt sind, bleiben rechtmäßig; wo eine Entfernung möglich ist, nehmen wir sie vor.
Deine Entscheidung halten wir mit Datum und der Fassung dieses Textes fest. Das ist der Nachweis, welchem Wortlaut du zugestimmt hast.
1. Vereinswebsite
Veröffentlichung auf www.hcurfahr.at: Spielberichte, Mannschaftsseiten und Bildergalerien. Die Seite ist öffentlich zugänglich.
2. Social Media
Veröffentlichung auf den vom Verein betriebenen Auftritten: Instagram: @hc.urfahr, Facebook: ASKÖ HC Urfahr. Diese Dienste werden von Dritten betrieben; auf deren weitere Verwendung haben wir keinen Einfluss.
3. Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Weitergabe an Zeitungen und andere Medien für Berichte über den Verein, sowie Verwendung in Presseaussendungen und Veranstaltungsberichten.
4. Mannschafts- und Gruppenaufnahmen
Mannschaftsfotos und Gruppenbilder in den oben freigegebenen Kanälen. Auf solchen Aufnahmen bist du gemeinsam mit anderen zu sehen.
Bei Mitgliedern unter 18 Jahren erteilen die Erziehungsberechtigten die Einwilligung. Die Entscheidung kann von den Erziehungsberechtigten jederzeit widerrufen werden; nach Erreichen der Volljährigkeit entscheidet das Mitglied selbst.
Du entscheidest für jeden Zweck einzeln. Vier Mal „Nein“ ist eine gültige Antwort — die Aufnahme in den Verein hängt nicht davon ab.